Zahlt meine Krankenkasse das Augenlasern?

07.02.2018

Viele Menschen mit Seh­schwäche ent­scheiden sich heute für eine Augen­laser-Opera­tion, um ihre Fehl­sichtig­keit dauer­haft korrigieren zu lassen. Neben der Einhol­ung von Infor­ma­tionen zu der indivi­duell passenden Behand­lungs­methode, dem richtigen Augen­laser-Zentrum und der Wahl des Chirurgen sollte man sich vorab auch Gedanken um die Kosten des Eingriffs machen.

Gesetz­liche Kranken­kassen über­nehmen Kosten eher nicht

Denn ein solch refraktiv-chirur­gischer Eingriff kann bis zu 5.000 Euro kosten. Im Ausland gibt es zwar billigere Ange­bote, doch viele Menschen lehnen diese aufgrund der meist höheren Risiken und schlech­teren Hygiene­zustände ab. Für die Kosten­bewäl­tigung kann sich aber ein Gang zur Kranken­kasse lohnen. Zwar über­nehmen gesetz­liche Kranken­kassen die Behand­lungs­kosten für Augen­laser- oder Linsen­opera­tionen im Regel­fall nicht, aller­dings kann in Einzel­fällen auf eine Teil­kosten­erstat­tung gehofft werden. Etwa wenn der Patient durch ärztliche Nach­weise belegen kann, dass der Eingriff eine medizi­nische Not­wendig­keit ist. In diesem Fall reichen nämlich eine Brille oder Kontakt­linsen nicht aus. Sie korrigieren zwar, beheben die Fehl­sichtig­keit jedoch nicht, wie bereits mehrere Gerichte zugunsten der Patienten fest­ge­stellt haben.

Private Kranken­kassen über­nehmen Kosten oftmals

Für Privat­patienten sieht es sogar noch besser aus. Dort wird im Einzel­fall entschieden, ob die Behand­lungs­kosten ganz oder teil­weise getragen werden. Manche Privat­kranken­kassen haben sogar in ihren Premium­tarifen z. B. eine LASIK inkludiert. Die Beur­teil­ungen und Einstuf­ungen durch die Kranken­kassen sind jedoch äußerst verschieden und von mehreren Fak­toren und Beding­ungen abhängig. Es ist auf jeden Fall ratsam, sich vor dem Augen­lasern wegen einer Kosten­über­nahme mit seiner Kranken­kasse in Verbin­dung zu setzen.

Augen­lasern ist steuer­lich absetz­bar

Und eine Mög­lich­keit Geld wieder­zube­kommen bleibt für jeden Patienten. In der Regel können die Behand­lungs­kosten für eine Augen­laser- oder Linsen-OP nach § 33 EStG als außer­gewöhn­liche Belas­tung von der Steuer abge­setzt werden. Die Ober­finanz­direk­tion Koblenz hat ent­schieden, dass einer LASIK-Behand­lung immer eine Fehl­sichtig­keit und damit ein von der normalen Gesund­heit abweich­ender Standard zugrunde liegt (22.06.2006 / Akten­zeichen S 2284 A). Die Behand­lung stellt eine wissen­schaft­lich aner­kannte Heil­behand­lung zur Behebung von Fehl­sichtig­keit dar, die auch ohne amts­ärzt­liches Attest aner­kannt wird.

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