Augenlasern steuerlich absetzbar

07.02.2018

Viele Menschen, die unter einer Fehl­sichtig­keit leiden, träumen von einem Leben ohne Brille oder Kontakt­linsen. Nach einer Eignungs­prüfung kann dieser Traum durch eine Laser­be­handl­ung bei Lasermed erfüllt werden.

Die Kosten für eine solche Behand­lung fangen, je nach Behand­lungs­methode, bei 795 € pro Auge an. Leider sind die gesetz­lichen Kranken­kassen noch nicht gewillt, den Patien­ten bei diesem Schritt finan­ziell zu unter­stützen.

Es gibt aber die Mög­lich­keit, die Augen­laser­behand­lung im Nach­hinein steuer­lich geltend zu machen. Das bedeutet zwar nicht, dass der Betrag in voller Höhe erstattet wird, aber es ist mit einer Teil­zahlung zu rechnen. Augen­lasern ist also steuer­lich absetz­bar.

Augen­lasern steuer­lich absetz­bar: Höhe der Rückerstattung

Nach § 33 EStG des deutschen Steuer­rechts, sind ärz­tliche Behand­lungen und auch not­wen­dige Opera­tionen außer­ge­wöhn­liche Belast­ungen, sofern sie eine bestimmte Zumut­bar­keits­grenze über­schreiten. Diese sind von der Familien­situ­ation ab­hängig. Über­schreitet man also seine „Zumut­bar­keit“ bei außer­ge­wöhn­lichen Belast­ungen, kann man den über­steigen­den Betrag steuer­mindernd geltend machen.

Nach der Recht­sprech­ung und den Anwei­sungen der Finanz­direk­tionen wird eine Augen­laser-Behand­lung eben­falls als eine solche außer­ge­wöhn­liche Belas­tung anerkannt und ist somit steuer­lich absetz­bar.

Somit reicht es aus, die Rech­nung nach GOÄ (Gebüh­ren­ord­nung für Ärzte) bei der Steuer­er­klär­ung einzu­reichen. Die Höhe der Rück­erstat­tung wird dann vom Finanz­amt unter Berück­sichti­gung der genauen steuer­lichen Situa­tion ermittelt.

Da das Augen­lasern eine wirkliche medizi­nische Alter­native zum Brille- oder Kontakt­linsen­tragen dar­stellt, sollte man sich über­legen, wie viel es einem wert ist, dauer­haft auf diese Hilfs­mittel zu ver­zichten. Das Weg­fallen der Brille trägt einen großen Schritt zur Ver­besse­rung der Lebens­qualität bei. Zusätz­lich fallen keine weiteren Kosten für neue Brillen­gläser, Kon­takt­linsen und Pflege­mittel an.

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