Mit 18 Jahren ist bei den meisten Menschen das Wachstum des Auges jedoch vollendet und die Brechkraft des Auges konstant, somit steht einer Augenlaser-Behandlung nicht mehr viel im Wege.
Augenlasern bei Alterssichtigkeit
Ab dem 45. Lebensjahr tritt bei vielen Menschen die sogenannte Alterssichtigkeit auf, dies bedeutet, dass man in der Nähe Probleme mit der Sicht bekommt und auf eine Lesebrille zurückgreifen muss. Eine Korrektur der Ferne mittels Augenlaser macht daher für diese Menschen kaum noch Sinn. Es gibt jedoch verschiedene Verfahren dieses Problem zu umgehen, zum Beispiel mittels Monovision-LASIK, bei der ein Auge in die Ferne und das andere Auge in die Nähe auskorrigiert wird. Eine weitere Alternative bietet hier die refraktive Linsenchirurgie. Bei diesem Verfahren werden Multifokal- oder Trifokallinsen zur Korrektur der Alterssichtigkeit implantiert, die zudem einer Grauen-Star-Operation vorbeugen.
Weitere Voraussetzungen für das Augenlasern
Grundsätzlich sollten vor einer Augenlaser-Behandlung auch noch folgende Bedingungen erfüllt sein. Sie sollten stabile Dioptrie-Werte (in den letzten zwei Jahren +/- 0,5 Dioptrie) und eine ausreichende Hornhautdicke mitbringen. Außerdem sollten keine Augenkrankheiten, wie zum Beispiel der Graue Star oder Glaukom (Grüner Star), vorliegen. Auch schwangere Frauen können sich nicht lasern lassen, da die Werte während der Schwangerschaft stark schwanken und sich die Fehlsichtigkeit erst wieder stabilisieren muss. Vor einer Augenlaser-Behandlung sollten Kontaktlinsenträger außerdem zwei (bei weichen Kontaktlinsen) bzw. vier Wochen (bei harten Kontaktlinsen) auf ihre Kontaktlinsen verzichten.
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