Die Hornhautdicke (Pachymetrie) ist neben der Stärke der Fehlsichtigkeit eines der wichtigsten Kriterien für eine Augenlaser-Behandlung und beträgt im Durchschnitt 500 µm bis 550 µm.
Die Hornhautdicke ist deshalb so wichtig, da die Fehlsichtigkeit, wie zum Beispiel eine Kurzsichtigkeit, eine Weitsichtigkeit oder eine Hornhautverkrümmung, bei der Behandlung über einen Gewebeabtrag mittels Laser an der Hornhaut korrigiert wird. Dabei wird die Brechkraft des Auges so verändert, dass der Focus der einfallenden Lichtstrahlen anschließend wieder auf der Netzhaut liegt. Um das Gewebe dabei nicht übermäßig zu verringern, muss eine bestimmte Hornhautdicke (mindestens 480 µm) gegeben sein. Auch die Höhe der Fehlsichtigkeit muss in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden, denn je höher die Fehlsichtigkeit, desto höher ist auch der Abtrag des Gewebes über den Laser.
Hornhautdicke: Prinzip einer Augenlaser-Behandlung
Für das leichtere Verständnis des Korrekturvorgangs kann man die Hornhaut mit einem Sandhügel gleich setzen:
Bei einer Kurzsichtigkeit ist die Brechkraft des Auges zu hoch, beziehungsweise der Sandhügel ist zu spitz. Wenn man jetzt einmal mit der Hand über den Hügel streicht, so wird dieser flacher und rundet ab. Das Gleiche macht der Laser auch bei einem kurzsichtigen Auge. Der Gewebeabtrag erfolgt zentral, sodass die Krümmung der Hornhaut abflacht und die Brechkraft sich verringert.
Bei einer Weitsichtigkeit ist es genau umgekehrt. Die Brechkraft des Auges ist zu gering und die Krümmung muss steiler werden – man muss den Sandhügel mit den Händen also so modellieren, dass die Spitze noch „spitzer“ wird.
In einem kostenfreien Infogespräch in einem unserer Augenlaser-Zentren wird Ihre Hornhautdicke sowie, ob Sie für eine Augenlaser-Behandlung geeignet sind, überprüft.